1047 
Erste urkundliche Erwähnung
Westerholt leitet sich von dem Flurnamen »Holz im Westen« ab. Gemeint war in mittelalterlicher Zeit das Waldgebiet 8 Kilometer westlich von Recklinghausen.
1047 wurde der Name Westerholt das erste Mal urkundlich erwähnt. In dem Güterverzeichnis der Abtei Werden ist die Rede von einem »Unterhof in Westerholt« bei Resse. Ob aus diesem Hof die Burganlage der Herren von Westerholt (die erstmalig im Jahre 1193 erwähnt wurden) entstanden war, läßt sich nicht belegen.
In der Folgezeit ist aus der Burganlage eine kleine Siedlung entstanden, die zur »Freiheit Westerholt« wurde.

1421 
Freiheit Westerholt
Wann genau Westerholt zur Freiheit wurde, kann kein Historiker sagen, da die Quellen schweigen. Die erste urkundliche Erwähnung der »Freiheit« ist auf 1421 datiert.
Wenn ein Ort eine Freiheit war, hatte das alles andere als mit unserem individualisierten Freiheitsbegriff zu tun. Nach aussen hin war Westerholt ein Bezirk mit gewissen Privilegien wie Steuerbefreiung auf Bier oder Befreiung von Kriegssteuern. Nach innen waren die Menschen der Freiheit Hörige des Burgherren. Sie besaßen kein Land, sondern konnten es nur pachten, sie hatten Pflichten, die unbedingt zu erfüllen waren. Dazu gehörten Wachdienste, Mahlzwang (mahlen des Korns in den herrschaftlichen Mühlen), Wegebaupflicht und noch einige andere. Die Rechte des Burgherren liefen faktisch auf uneingeschränkte Herrschaft hinaus, indem er das Recht sprach, den Pfarrer bestimmte, alleiniges Jagdrecht hatte und Herr über Weideflächen und Holzressourcen war.

1580 
Pest, Brände und wirtschaftlicher Niedergang.
Auch wenn bis zum Ausbruch der Pest im Jahre 1580 ein gewisser wirtschaftlicher Aufschwung in Westerholt zu verzeichnen war und sogar ein Bürgermeister und Rat Verwaltungsaufgaben übernehmen durften, die Stadtwerdung wurde durch das Festhalten der Burgherren auf überlieferte Rechte behindert, schreibt der Historiker.
Das Jahr 1580 markierte zudem einen herben Rückschlag in der Entwicklung Westerholts. Die Brände in den Jahren 1592 und 1618 zerstörten große Teile der Freiheit Westerholt. Not und Elend wurden gesteigert durch die Glaubenskriege während der Reformation und durch den 30jährigen Krieg (1618 bis 1648). Dieser äusserst grausame Krieg hatte Plünderungen und Morde durch Söldnertruppen sowie Einquartierungen von Soldaten zur Folge. Der relative Westerholter Wohlstand war zunichte gemacht, und wie das ganze Land erholte sich auch Westerholt nur langsam von den Folgen des Krieges.

1610 
Die Mühlpforte
Die Mühlpforte (im Volksmund Schürmanns Puorte gennant) war der ehemalige südliche Zugang zur »Freiheit Westerholt«. 1609 beschloß die Gemeinde einen Wiederaufbau der halbverfallenen Pforte, die 1610 nach Aufbringung beträchtlicher Mühen und Gelder im neuen Glanz erstand.
Soweit markiert dieses Ereignis kein regionalgeschichtliches Geschehen von grosser Tragweite, aber es gibt Einblick in die Alltagskultur der Menschen und die Mühen, die erforderlich waren, um einen aus heutiger Sicht so einfachen Bau zu erstellen.
So waren 50 Menschen knapp ein Jahr damit beschäftigt, die Pforte zu vollenden. Dazu mußten unter großene Mühen Steine und Kalk, Holz und Nägel aus anderen Orten wie Essen und Dorsten herangekarrt werden. Auch der große Durst der Arbeiter war nicht zu unterschätzen bei der Planung eines solchen Bauvorhabens: Insgesamt kostete der Neubau der Freiheitspforte, wie sie auch genannt wird, 593 Taler, 25 davon wurden für Bier ausgegeben.

1706 
Hexenverbrennung
Das Schicksal der Ännchen Spiekermann, die am 31.7.1706 wegen »Zauberey« verbrannt wurde, ist bis heute in den Köpfen vieler Westerholter Bürger lebendig geblieben, was sich auch am Einakter des Lehrers Wilhelm Schmitt aus dem Jahre 1924 zeigt, ein Einakter, der in den letzten Jahrzehnten hin und wieder interpretiert und aufgeführt wurde.
Der Prozess gegen das »Hexenänneken« begann bereits am 19. April 1705. Ein gewisser Johannes Krampe aus Westerholt hatte behauptet, sie habe ihm die Manneskraft genommen. In Laufe des langen Prozesses wurde Ännchen Spiekermann gefoltert und von allen Zeugen arg belastet. Warum kurz vor der geplanten Hinrichtung die Stimmung in Westerholt umschlug, die Bürger die Hinrichtung vorerst sogar zu verhindern wussten, kann man nur vermuten. Wahrscheinlich fürchtete man die Kosten der Hinrichtung. Letztendlich hatte der Protest der Westerholter keinen Erfolg. Unter Androhung hoher Geldstrafen und mit Hilfe der bischöflichen Räte von Köln ließ der Freiherr von Westerholt, der auch gleichzeitig Gerichtsherr war, das Urteil vollstrecken.

1809 
Aufhebung der Hörigkeit
Bis 1809 waren die Bauern in Westerholt zu Abgaben und Diensten verpflichtet. Zudem besaßen die Grafen von Westerholt die sogenannte Patrimonialgerichtsbarkeit, die Gutsbesitzern das erbliche Recht auf Gerichtsvorsitz und Urteilssprechung zusprach. Diese aus mittelalterlicher Zeit stammenden Herrschaftsrechte fielen 1809 weg. Dieser Wegfall steht im Zusammenhang mit dem komplexen Umbruch der ständischen Gesellschaft, der durch die französische Revolution und Napoleons Folgekriege beschleunigt wurde. Bereits 1803 wurde das geistliche Territorium Kurfürstentum Köln aufgelöst, das seit 1359 die Landeshoheit über die Burg und die Freiheit Westerholt besaß.

1831 
Teilung der Westerholter Gemeinheit
Die Anfänge der Industriegesellschaft brachte vielen Gemeinden im 19. Jahrhundert Armut und Not. Die vorindustrielle Tuch- und Wollspinnerei war für das Dorf Westerholt bis weit in das 18.Jahrhundert eine mehr oder weniger ertragreiche Erwerbsquelle, die durch die industrielle Produktion von billigem Tuch bedeutungslos wurde. Da es keine alternativen Erwerbsquellen gab, stagnierte die wirtschaftliche Entwicklung.
In diese Zeit wirtschaftlicher Stagnation fiel auch die Aufteilung der Westerholter Gemeinde im Jahre 1831. Der vormals gemeinsame Grund wurde in Ackerland umgewandelt und zunehmend baulich erschlossen. Nur die wirtschaftlichen Umwälzungen der Zeit sorgten nicht gerade für ein rasantes Wachstum. Zwischen 1818 und 1885 stieg die Einwohnerzahl von rund 694 auf 860. Das spricht Bände.
Erst in den siebziger Jahren des Jahrhunderts setzte durch das Abteufen der ersten Zechen ein wirtschaftlicher Aufschwung ein. Aus dem ehemaligen Weberdorf konnte eine Industriegemeinde werden.

1907 
Abteufen der Zeche Westerholt
Am 2. September 1907 begannen die Abteufarbeiten für die Schachtanlage Westerholt. Ein gutes Jahr später wurde die erste Kohle zu Tage gefördert. Die Aufnahme der Förderung sollte aber erst 1910 beginnen. Die Schachtanlage brachte es auf eine Jahresförderung von 28227 Tonnen, die Belegschaft umfasste 620 Menschen.
Die Entstehung der Zeche Westerholt lässt sich bis in die siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen und geht auf Bohrungen der »Bohrgesellschaft Bergmannsglück« zurück.
Fortsetzung folgt

1926 

1933 

1939 

1942 

1975 

1991 
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